Praktika & Hospitanzen
Erfahrungen in der Theater- und Medienpraxis zu sammeln ist ratsam!
Als Student*in sind im Rahmen des Studiums Hospitanzen und Praktika an Theatern, Kultur- und Medieneinrichtung zu absolvieren. Dafür gibt es mit Blick auf die Einführung des Mindestlohns zwei Modelle:
- Kurzpraktikum (cirrcular verpflichtend)Einklappen
-
Das Kurzpraktikum ist curricular verpflichtend und wird daher nicht entlohnt.
Das Modul 6.1. Theaterinstitution und Praktikum oder 6.2. Organisation - Recht - Mangement besteht aus einem Proseminar zum Theater und einem dreiwöchigen Praktikum am Theater in den Bereichen Bühnentechnik, Künstlerisches Betriebsbüro, Presse- und PR-Abteilung.
Im Anschluss des Pflichtpraktikums ist ein Bericht zu erstellen. Deadline jeweils 30. Juli und 30. Dezember.
Abgabe des Berichts bitte im Sekretariat 2.13, GW 1Hinweise zur Durchführung und Dokumentation der Pflichtpraktika finden Sie hier:
- Produktionsbegleitendes Praktikum (freiwillig)Einklappen
-
Dieses Praktikum ist nicht curricular verankert und muss daher von den Theatern entlohnt werden.
In diesem Praktikum wird die Entstehung und Premiere einer Theaterproduktion vollständig begleitet. Für die Schauspieler*innen, Regisseur*innen und Bühnenbildner*innen ist es wichtig, dass Praktikant*innen bei allen Proben dabei sind und sich ganz auf den Prozess einlassen. Je mehr man hier hinein gibt, desto mehr bekommt man auch „heraus“!
Über das produktionsbegleitende Praktikum wird mit dem Studiengangsleiter und der Praktikumsstelle ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, indem die Eckpunkte (Dauer, Entlohnung, Arbeitsbereiche) fixiert sind. Es ist nicht abwegig, für ein produktionsbegleitendes Praktikum mehr Zeit in Form kompletter Semesterferien oder einem Urlaubssemester (Zeitpunkt: Frühestens ab 4. Semester) einzurechnen.
Freie Praktikumsstellen werden über den Verteiler der Theaterwissenschaft bekannt gegeben. Eine Anmeldung ist hier möglich. Lassen Sie sich darüber hinaus auch gerne vom Studiengangsleiter beraten!